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Verwaltungsgericht spricht Polizisten Geld zu

Weil er Millionen von Dateien mit pornografischem Material besass, wurde ein Zürcher Polizist fristlos entlassen. Das Verwaltungsgericht hat nun entscheiden, dass die fristlose Kündigung rechtswidrig war.

Ordentliche Kündigung im Dezember 2013

Das Recht verwirkt

SDA/mst