Hüntwangen war ein EinzelfallVogelgrippe breitet sich nicht aus, Vorsicht bleibt geboten
Nach einem Fall in Hüntwangen breitete sich die Vogelgrippe nicht weiter aus. Einige Schutzmassnahmen werden nun aufgehoben.

Im November kam für den Lebenshof in Hüntwangen der Schock: Einige der dort lebenden Hühner hatten sich mit der hoch ansteckenden Vogelgrippe infiziert. Der gesamte Bestand an Vögeln auf dem Hof musste getötet und der Hof dekontaminiert werden. Der Kanton reagierte, denn eine Verschleppung musste verhindert werden. Deshalb wurden um den Seuchenherd eine Schutz- und eine Überwachungszone eingerichtet. Der in Hüntwangen entdeckte Fall blieb der einzige, wie die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich nun mitteilt. Somit können die Zonen demnächst aufgehoben werden. Die Kontroll- und Beobachtungsgebiete entlang der Gewässer im Mittelland bleiben aber bestehen.
Schutz- und Überwachungszonen werden aufgehoben
Parallel zur Sanierung fand die Überprüfung der Geflügelhaltungen in der Schutz- und der Überwachungszone statt. Alle 45 Betriebe, die sich in einem 3-km-Radius zum Seuchenherd und somit in der Schutzzone befinden, wurden von Mitarbeitenden des Veterinäramts aufgesucht, die Tiere klinisch beurteilt, und es wurden Proben genommen. In der Überwachungszone wurden in erster Linie die grösseren Betriebe besucht und die Tiere klinisch beurteilt. Alle anderen Betriebe wurden telefonisch kontaktiert und nach einem festgelegten Raster befragt. Je nach beschriebener Situation wurden auch diese Betriebe aufgesucht. Letztlich wurden von den 278 Betrieben in der Überwachungszone 144 vor Ort klinisch negativ beurteilt und in 35 Haltungen Proben genommen. Alle im Labor analysierten Proben von 80 Betrieben waren negativ. Aufgrund dieser intensiven Überprüfung können die Schutz- und die Überwachungszone in Absprache mit dem Bund, den Nachbarkantonen und Deutschland per 27. Dezember 2021 wieder aufgehoben werden.
37 Betriebe im Kanton Zürich im Beobachtungsgebiet
Von diesem Entscheid nicht betroffen sind die Uferstreifen entlang von Seen und Flüssen im Mittelland. Die dort eingerichteten Kontroll- und Überwachungsgebiete bleiben mindestens bis Ende Januar 2022 bestehen. Die Betriebe in der aufgelösten Zone befinden sich neu je nach Entfernung zu den genannten Gewässern in einem Kontroll- oder Beobachtungsgebiet oder sie werden keinem der beiden Gebiete zugerechnet. Aus der Schutzzone gehören im Kanton Zürich 37 Geflügelhaltungen neu zum Beobachtungsgebiet. Aus der Überwachungszone zählen 53 Betriebe zum Kontrollgebiet und 72 zum Beobachtungsgebiet. Keinem Gebiet zugerechnet werden 7 Geflügelhaltungen aus der Schutz- und 151 aus der Überwachungszone.
Aufruf, aufmerksam zu bleiben
Allen Geflügelhaltenden – auch jenen, die keinem Gebiet zugeordnet sind – wird seitens Kanton dringend empfohlen, die Biosicherheitsmassnahmen hochzuhalten und den Kontakt zwischen dem Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern. Nach wie vor gilt es in der gesamten Schweiz, aufmerksam zu sein und Unregelmässigkeiten wie gehäufte Todesfälle umgehend zu melden.
red/mrl
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