Vor Ex-Schülerin onaniert
Der ehemalige Leiter einer Winterthurer Schule ist zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden, weil er am Computer via Skype vor einer 15-jährigen Ex-Schülerin onaniert hatte.

Laut dem rechtskräftigen Strafbefehl hat der frühere Leiter einer kleinen Spezialschule am Abend des 4. Dezember 2014 über Skype mit einer 1999 geborenen Ex-Schülerin kommuniziert. Der 64-Jährige tat dies von seinem Wohnort aus und begann vor der Geschädigten zu onanieren. Dann forderte er sie auf, das Gleiche zu tun – sie aber erstattete Anzeige.
Die Polizei nahm den Lehrer kurz darauf fest, 36 Tage blieb er in Untersuchungshaft. Laut Staatsanwaltschaft zeigte er sich geständig und reuig. Auch in Bezug auf illegale Pornos, die er heruntergeladen und geschaut hatte.
Jetzt wurde der geschiedene Mann zu einer Strafe von 180 Tagessätzen zu 100 Franken verurteilt. Die 18'000 Franken muss er aber nicht bezahlen – bei einer Probezeit von zwei Jahren. Aus dem Urteil geht hervor, dass der Beschuldigte die Zivilforderung der Geschädigten von 1000 Franken anerkannt hat. Die Bildungsdirektion wurde orientiert.
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