Vorsorge für den Fall, dass . . .
Es kann sehr schnell gehen: Ein Schlaganfall, ein Unfall – und schon ist man handlungsunfähig. Wer bestimmt dann, wie es weitergehen soll? Ein Vorsorgeauftrag erleichtert dabei vieles. Die Gemeinde Wallisellen und die Kesb Bülach Süd luden zu diesem Thema ins Doktorhaus.

Wer will, dass sein Wille bei einer Handlungsunfähigkeit zählt, sorgt mit einem Vorsorgeauftrag vor.
Keystone
Wer entscheidet, wenn beispielsweise wegen Demenz eine Person urteilsunfähig wird? Als Mitglied der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Bülach Süd kennt sich Evelyn Kubatz Bachmann in diesem Thema bestens aus.