Geldblog: Sicherheit bei der Säule 3aWie gut sind Fonds bei einem Bankkonkurs geschützt?
Gelder, die auf einem Säule-3a-Konto liegen, sind bis maximal 100’000 Franken konkursrechtlich privilegiert. Martin Spieler erklärt, wie es bei Anlagefonds geregelt ist.

Was geschieht eigentlich mit dem 3a-Konto, wenn es der verwaltenden Bank schlecht geht oder sie gar schliessen muss? Als konkretes Beispiel kann ich Ihnen mein Konto CSA Mixt-BVGI45 bei der Credit Suisse im Wert von circa 60’000 Franken nennen. Sollte ich die Bank wechseln und diesen Anlagefonds mitnehmen? Oder alles so stehen lassen wie es ist und in Zukunft ein zusätzliches, neues 3a-Konto bei einer anderen Bank eröffnen? Leserfrage von R.P.
Ihrer Frage entnehme ich, dass Sie die gesamten 60’000 Franken im Anlagefonds CSA Mixt-BVG 45 investiert haben. Dieser Fonds investiert das Kapital zu 45 Prozent in Aktien und darüber hinaus in weitere Anlageklassen wie Obligationen und wird von der Credit Suisse Anlagestiftung (CSA) geführt. Sollte nun die Grossbank, wie von Ihnen angedeutet, in Schieflage geraten, wäre Ihr Geld nicht einfach weg. Gemäss der Einlagensicherung Esisuisse ist ein Säule-3a-Guthaben in Form von Wertschriften in Wertschriftendepots zwar keine Einlage und somit auch nicht durch diese gesichert. Die Wertschriften stehen aber im Eigentum der Säule 3a-Stiftung und werden im Konkurs der Bank an die Vorsorgestiftung herausgegeben.
Eine Sicherung durch die Einlagensicherung oder eine konkursrechtliche Privilegierung ist deshalb nicht nötig. Selbst in einem Konkursfall bleiben generell Wertschriften, die Sie bei der Bank im Depot haben, in Ihrem Besitz. Dies gilt für alle Banken in der Schweiz: Wertschriften wie Fonds, Aktien oder Obligationen bleiben immer im Besitz der Kunden, auch wenn die Depotbank zusammenbrechen würde.
Wäre Ihr Geld nicht in Anlagefonds investiert, sondern läge auf einem Säule-3a-Konto, würde eine andere Regelung zum Zuge kommen: Das Guthaben auf einem Säule-3a-Konto ist nicht durch die Einlagensicherung gesichert. Das Guthaben ist aber bis maximal 100’000 Franken konkursrechtlich privilegiert. Man hätte in dieser zweiten Konkursklasse eine gute Wahrscheinlichkeit, im Rahmen der Liquidierung der Bank wieder zu seinem Geld zu kommen.
Wenn man mehrere Säule-3a-Konten hat, kann man diese rund um die Pensionierung gestaffelt in verschiedenen Jahren beziehen.
Die Privilegierung des Säule-3a-Guthabens gilt gemäss Esisuisse zusätzlich und unabhängig von den übrigen gesicherten und privilegierten Einlagen des einzelnen Vorsorgenehmers bei der Bank. Das Guthaben wird an die Vorsorgestiftung ausbezahlt. Vor diesem Hintergrund gibt es aus meiner Sicht punkto Sicherheit keinen Grund, dass Sie Ihre Bank wechseln und Ihre Fonds, in die Sie Ihr Säule-3a-Geld investiert haben, von der CS abziehen.
Unabhängig von Sicherheitsüberlegungen macht es allerdings durchaus Sinn, dass Sie neben dem bestehenden Säule-3a-Konto noch ein zweites und je nach Alter vielleicht später auch noch ein drittes eröffnen. Wenn man mehrere Säule-3a-Konten hat, kann man diese später rund um die Pensionierung gestaffelt in verschiedenen Jahren beziehen. Dank einem gestaffelten Bezug in unterschiedlichen Jahren kann man in den meisten Kantonen Steuern sparen. Aus diesem Blickwinkel empfehle ich Ihnen, ein zusätzliches Konto zu eröffnen – bei welcher Bank Sie dies tun, spielt grundsätzlich keine Rolle. Falls Sie mit der CS ohnehin nicht zufrieden sind, wie ich aus Ihren Zeilen schliesse, würde ich das zweite Konto bei einer anderen Bank eröffnen. Und wenn Sie beim Investieren des Säule-3a-Geldes auch noch Gebühren sparen möchten, würde ich eine digitale Smartphone-Lösung nutzen wie sie Frankly, Viac oder Finpension anbieten, welche tiefe Pauschalgebühren für die Anlage von Säule-3a-Geldes offerieren und Ihnen damit eine höhere Rendite nach Gebühren ermöglicht.
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