Missbrauch einer KreditkarteZiemlich naiver Finder muss 1100 Franken zahlen
Ein junger Mann findet eine Kreditkarte. Was er dann tut, kommt ihn letztlich teuer zu stehen.

Für den damals 18-jährigen Lernenden muss es so etwas wie ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk gewesen sein. Der junge Mann ist drei Tage vor Heiligabend 2021 in der Bülacher Altstadt unterwegs, als er auf dem Boden eine Entdeckung macht. Vor ihm liegt eine Kreditkarte. Der Besitzer oder die Besitzerin musste sie verloren haben. Doch statt seinen Fund zu melden, packt der junge Mann die Karte erst einmal ein.
Wenig später geht er auf virtuelle Einkaufstour. Dabei erfüllt er sich gleich mehrere Wünsche. Bei einer grossen Internetplattform bestellt er eine Halskette, zwei Paar Sportschuhe, zwei Hemden und eine Jogginghose – allesamt Produkte renommierter Marken. Die Käufe tätigt er auf seinem Mobiltelefon. Er bezahlt den Grosseinkauf mit der eben gefundenen fremden Bankkarte.
Als Lieferadresse gibt er sein Zuhause an. Dann fährt er nach Zürich an den Hauptbahnhof. Dort versucht er zweimal, mit der Karte Waren zu beziehen. Wonach es ihn dabei gelüstet hat, wird im Strafbefehl gegen den mittlerweile rechtskräftig verurteilten Mann nicht festgehalten. Fest steht aber: Der rechtmässige Besitzer hatte die Karte in der Zwischenzeit sperren lassen.
Geldstrafe und Busse
Der junge Mann flog auf. Dank der Heimlieferung dürfte es ein Kinderspiel gewesen sein, seine Adresse ausfindig zu machen. Der vermeintlich glückliche Vorweihnachtsfund endete mit einem Strafbefehl wegen «betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage» und letztlich mit einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Franken. Lässt sich der junge Mann während der angeordneten zweijährigen Probezeit nichts mehr zuschulden kommen, muss er diese Summe nicht bezahlen.
Anders sieht es mit der Busse von 300 Franken und den Verfahrenskosten von 800 Franken aus, die beide zu bezahlen sind. Da dürfte für einige Zeit nicht mehr viel Geld für Markenturnschuhe oder angesagte Markenhemden übrig geblieben sein.
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