Zu Unrecht im Bunker untergebracht
Ein abgewiesener Asylbewerber bekommt nachträglich Nothilfe zugesprochen, die man ihm verweigert hatte. Und er muss in eine oberirdische Unterkunft verlegt werden.

Die unterirdische Nothilfeunterkunft in Urdorf ist für den abgewiesenen Asylbewerber aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar.
pd
Ein Nothilfebezüger aus Algerien, der sich widerrechtlich in der Schweiz aufhält, hat vor dem Zürcher Verwaltungsgericht obsiegt. Zwei Aspekte standen bei diesem Verfahren im Vordergrund: Die Nothilfe, welche dem Mann zu Unrecht vorenthalten wurde und der verweigerte Anspruch auf eine oberirdische Unterbringung.